Die HRG lehnt jede Form von Dop­ing ab. Dop­ing ist gemäß dem Anti­dop­ing-Regle­ment des BDR ver­boten. Jed­er Sportler erken­nt mit seinem Lizen­zantrag dieses Regle­ment an und sollte es daher ken­nen.
Wir haben daher die Haupt­punk­te des Anti­dop­ing-Regle­ments in ein­er Präsen­ta­tion zusam­menge­fasst.

Die wichtig­sten Auszüge daraus:

  1. Die Liste ver­boten­er Wirk­stoffe nen­nt alle Sub­stanzen, deren Ein­nahme als Dop­ing ange­se­hen wird. Einige dieser Wirk­stoffe sind auch in gängi­gen Medika­menten enthalten.
  2. Eine Beispiel­liste zuläs­siger Medika­mente stellt die Nationale Anti­dop­ing-Agen­tur (NADA) zur Ver­fü­gung. Diese Medika­mente kön­nen ohne Bedenken einge­set­zt werden.
  3. Zukün­ftig sollen auch im Nach­wuchs­bere­ich bei wichti­gen Wet­tkämpfen Dop­ingkon­trollen durchge­führt wer­den. Jed­er Fahrer muss sich nach dem Ren­nen informieren, ob er für eine Dop­ingkon­trolle vorge­se­hen ist.
  4. Bei Unklarheit­en: Fragt den Trainer!

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